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Die Vertreter der Raiffeisenbank sitzen an mehreren Tischen zusammen und hören sich den Vortrag des Vorstands an.

Tagesordnung der ordentlichen Vertreterversammlung am 30. Juni 2025

Regensburg, 16.06.2025

  1. Eröffnung und Begrüßung

  2. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2024, Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 nebst dem Lagebericht und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses

  3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung. Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts

  4. Beschlussfassung über die
    a.       Feststellung des Jahresabschlusses 2024
    b.       Verwendung des Jahresüberschusses 2024
    c.        Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    d.       Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

  5. Wahlen zum Aufsichtsrat*
    Herr Franz Kröninger und Herr Thomas Rödl scheiden turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Versammlung die Wiederwahl.

  6. Satzungsänderungen
    a. Beschluss über die Satzungsänderungen
    b. Beschlussfassung zur unabhängigen Wirksamkeit der Satzungsänderungen

  7. Wahl des Wahlausschusses für die Vertreterwahl im 1. Quartal 2026
  8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  9. 100 Jahre Raiffeisenbank – Festvortrag Verbandspräsident GVB Herr Müller und Ehrung

  10. Schlusswort des Vorsitzenden

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen zur Einsichtnahme der Mitglieder und Vertreter ab dem 13.06.2025 in unseren Filialen aus.

Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge noch mindestens eine Woche vor der Vertreterversammlung den Vertretern bekanntgemacht werden können.

*Selbstverständlich bleibt es der Versammlung vorbehalten, weitere Vorschläge für die Wahl des Aufsichtsrates einzubringen. In diesem Falle bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Vorstand, um das Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezüglich der Sachkunde und der persönlichen Zuverlässigkeit, vorab übermitteln zu können.