MeinZahnschutz

Die starke Zahnzusatzversicherung der Allianz

Ohne eine Zahnzusatzversicherung müssen Sie bei einem Zahnarztbesuch häufig tief in die eigene Tasche greifen. Denn meist zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung nur einen geringen Teil der Kosten. Bestimmte Leistungen, wie z. B. Bleaching, werden nicht bezuschusst. Doch mit der Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz der Allianz senken Sie nicht nur Ihre Eigenbeteiligung, sondern können bei Tarifen mit Premium-Leistungen bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten sparen.

Premium-Leistungen in jedem Tarif

Mit 100 Prozent Premium-Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Zahnbehandlung, Angst- und Schmerzausschaltung in jedem MeinZahnschutz-Tarif.

Sofortschutz mit Innovationsgarantie

Versicherte Leistungen können Sie sofort in Anspruch nehmen – ohne Wartezeiten. Mit der Innovationsgarantie bleibt Ihr Zahnschutz auch in Zukunft immer auf dem aktuellen Stand der Zahnmedizin.

Eigenbeteiligung reduzieren

Für Zahnersatz wie Kronen erstattet die Zahnversicherung je nach Tarif bis zu 100 Prozent. Das Gleiche gilt auch für Kieferorthopädie. Dadurch sinkt Ihre Eigenbeteiligung deutlich.

Für Jung und Alt

Alle MeinZahnschutz-Tarife sind für gesetzlich Versicherte bis zum vollendeten 65. Lebensjahr abschließbar und enthalten die Option auf einen niedrigeren Einstiegsbeitrag oder den Anspar-Beitrag ab dem 21. Lebensjahr.

Tarife im Überblick

  MeinZahnschutz 75
ab 12,94 EUR1 pro Monat
MeinZahnschutz 90
ab 15,89 EUR1 pro Monat
MeinZahnschutz 100
ab 18,77 EUR1 pro Monat
Zahnersatz
Brücken, Kronen, Implantate, Inlays, Funktionsanalyse
75 % 90 % 100 %
Zahnbehandlungen
Prophylaxe, Fissurenversiegelung, Parodontal- und Wurzelbehandlungen
100 % 100 % 100 %
Bleaching durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt mit Zulassung in Deutschland 100 % bis zu 150 EUR alle 2 Versicherungsjahre 100 % bis zu 150 EUR alle 2 Versicherungsjahre 100 % bis zu 150 EUR alle 2 Versicherungsjahre
Kieferorthopädie unter 21 Jahren2
inkl. Extras wie Keramik-/Mini­brackets oder Lingual­technik
75 % bis 2.000 EUR 90 % bis 2.500 EUR 100 % bis 3.000 EUR
Aufbiss-Schienen (Knirschschienen) 75 % 90 % 100 %
Maximale Erstattung – Zahnstaffel 1. Jahr: 1.000 EUR,
1.-2. Jahr: 1.500 EUR,
1.-3. Jahr: 2.000 EUR,
4. Jahr: unbegrenzt
1. Jahr: 1.000 EUR,
1.-2. Jahr: 2.000 EUR,
1.-3. Jahr: 3.000 EUR
4. Jahr: unbegrenzt
1. Jahr: 1.000 EUR,
1.-2. Jahr: 2.500 EUR,
1.-3. Jahr: 4.000 EUR,
4. Jahr: unbegrenzt

1) Die Preise beziehen sich auf die Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte bzw. Ärztinnen und Ärzte.

2) ab dem 21. Geburtstag bei Unfall oder schwerer Erkrankung

Dokumente der aktuellen Tarifgeneration. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarifgenerationen abweichen können.

Für wen ist die Allianz MeinZahnschutz sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung kostet nicht die Welt. Mit überschaubaren monatlichen Beiträgen schonen Sie Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel. Denn ohne Zusatzversicherung kann sich eine Rechnung schnell auf einige hundert Euro belaufen, die Sie sofort selbst bezahlen müssen. Die Zahnzusatzversicherung der Allianz kann bis zum vollendeten 65. Lebensjahr abgeschlossen werden. Eine Kündigung des Tarifs ist nach zwei Versicherungsjahren monatlich möglich.

Für Kinder

Je jünger die Versicherten sind, desto günstiger ist der Zahnschutz mit einer Zahnzusatzversicherung. Bis zum 21. Geburtstag werden die Kosten für beispielsweise kieferorthopädische Behandlungen bis zu 3.000 Euro (je nach Tarif) übernommen.

Für Beamtinnen und Beamte

Auch für Beamtinnen und Beamte und Heilfürsorgeberechtigte kann sie sich lohnen. Insbesondere Heilfürsorge­berechtigte (z. B. Soldatinnen und Soldaten) können eine private Zahnzusatzversicherung bei der Allianz abschließen.

Für Erwachsene

Durch die hohen Premium-Leistungen reduzieren Sie Ihre Eigenbeteiligung an der Zahnarzt-Rechnung. Mit Vorsorgeleistungen können Sie zum Zahnerhalt beitragen und sich noch lange an natürlichen Zähnen freuen.

Für Rentnerinnen und Rentner

Je älter Sie werden, desto häufiger sind in der Regel Zahnersatz und teure Zahnbehandlungen notwendig. Der Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr möglich.

Kostenübernahme und Anspruch

Sehen Sie hier im Überblick, welche Leistungen von der Zahnversicherung MeinZahnschutz der Allianz übernommen werden und welche nicht.

Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt für

  • Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnbehandlungen, Wurzelkanalbehandlungen und Prophylaxe,
  • Parodontitisbehandlungen, Bleaching, Angst- und Schmerzausschaltung,
  • Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag und bei Erwachsenen über 21 im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung,
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärtzinnen und Ärzte (GOÄ).

Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt nicht für

  • bereits laufende Behandlungen bei Neuabschluss oder wenn Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt die Behandlungsbedürftigkeit festgestellt hat,
  • Veneers (als rein kosmetische Zusatzleistung),
  • Kieferorthopädie bei Erwachsenen bzw. nur in seltenen Ausnahmefällen (z. B. Unfall oder schwere Kieferanomalien).

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz

Auf was muss man bei einer Zahnzusatzversicherung achten?
  • Leistungs­umfang
  • Beschränkungen
  • Fest­zuschuss
  • Alterungs­rück­stellungen
  • Kosten­erstattungen
  • Lauf­zeiten

Zu beachten sind auch Leistungsausschlüsse und Höchstdeckungssummen (maximale Erstattungsbeträge in den ersten Monaten als sogenannte Zahnstaffel).

Werden Alterungsrückstellungen für die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz gebildet?

Sie haben die Wahl, ob Sie die MeinZahnschutz-Tarife mit sogenannten Alterungsrückstellungen wählen oder ohne. Entscheiden Sie selbst, ob Sie mit einem niedrigeren Beitragsverlauf einsteigen oder lieber Beiträge fürs Alter ansparen und dafür jetzt etwas mehr zahlen. Denn alle Tarife werden mit und ohne sogenannte Alterungsrückstellungen angeboten.

Die Tarife mit Alterungsrückstellung gibt es ab dem 21. Lebensjahr. Davor wird noch keine Alterungsrückstellung gebildet – und damit kann der Tarif nur ohne Alterungsrückstellung abgeschlossen werden. Beitragsanpassungen aufgrund des medizinischen Fortschritts und Inflation sind auch in den Tarifen mit Alterungsrückstellungen möglich.

Wie funktioniert das Einreichen der Rechnung der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes?

Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde schickt die Rechnung direkt an Sie, nicht an die Versicherung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamtkosten der Behandlung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt.

Diese Rechnung reichen Sie dann online bei der Allianz ein: Ganz einfach digital über das Online-Portal Meine Allianz oder über die Allianz Gesundheits-App. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Belege einscannen oder abfotografieren und an die Allianz übermitteln. Nachdem Sie die Rechnung eingereicht haben, erstattet die Allianz Ihnen die Kosten bzw. den Erstattungsbetrag im tariflichen Rahmen.

Was bedeutet Zahnstaffel? Kann man eine Zahnzusatzversicherung ohne Zahnstaffel abschließen?

Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt sind nach sogenannten Erstattungshöchstbeträgen. Bei der Allianz zählt das erste Versicherungsjahr als sogenanntes Rumpfjahr und endet damit schon zum 31. Dezember. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahnstaffel weg. So erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als üblich.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Zahnstaffel ist nicht möglich.

Was versteht man unter einer Regelversorgung?

Regelversorgung bedeutet, die Zahntherapie muss erforderlich, ausreichend, wirtschaftlich und angemessen sein. Der Zuschuss der Krankenkassen zur Regelversorgung für Zahnersatz beträgt in der Regel 60 bis maximal 75 Prozent.

Wird eine Funktionsanalyse immer bezahlt?

Eine Funktionsanalyse bzw. -diagnostik wird nur im Zusammenhang mit prothetischen Leistungen gezahlt, z. B. Brücken, Kronen oder Aufbiss-Behelfen und Schienen.