Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann profitieren Sie vom Baukindergeld.
Das Baukindergeld
Mit Zuschuss vom Staat ins eigene Zuhause
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Die Voraussetzungen für Ihre Förderung
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
- Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
- Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohnimmobilie.
Das Wichtigste in Kürze
- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
- für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
Denken Sie auch an die bayerische Eigenheimzulage! Nochmals 10.000 Euro sichern!
Die Voraussetzungen für Ihre Förderung
- für den Erwerb von neuen oder bestehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
- für das Objekt wurde nach dem 30.06.2018 die baurechtliche Genehmigung erteilt bzw. ein notarieller Kaufvertrag geschlossen.
- wenn es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt, für das nach dem 30.06.2018 die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO abgelaufen ist bzw. die Gemeinde eine Mitteilung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt hat.
Das Wichtigste in Kürze
Die Bayerische Eigenheimzulage ist ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro als einmaliger Festbetrag.
Gefördert werden mit der Bayerischen Eigenheimzulage Haushalte in Bayern, deren Einkommen die Grenzen für das jährliche Einkommen gemäß den folgenden Beträgen nicht überschreiten:
Für einen Einpersonenhaushalt | 50.000 Euro |
Für einen Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Kind |
75.000 Euro |
Für einen Haushalt mit Kind | 90.000 Euro |
Zuzüglich für jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind | 15.000 Euro |
Informieren Sie sich bei unseren Beratern. Wir helfen Ihnen gerne!