Tagesordnung der ordentlichen Vertreterversammlung 2023 der Raiffeisenbank Regensburg-Wenzenbach eG am Montag, 19.06.2023, um 19:00 Uhr im AURELIUM, Am Anger 1, 93138 Lappersdorf
Tagesordnung der ordentlichen Vertreterversammlung am 19. Juni 2023
Regensburg, 07.06.2023
- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022, Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nebst dem Lagebericht und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung. Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts
- Beschlussfassung über die
a. Verwendung des Jahresüberschusses 2022
b. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
c. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats - Wahlen zum Aufsichtsrat*
Frau Monika Karsch scheidet turnusgemäß als Aufsichtsratsmitglied aus. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Versammlung die Wiederwahl.
- Satzungsänderungen
a. Beschluss über die Satzungsänderung
b. Beschlussfassung zur unabhängigen Wirksamkeit der Satzungsänderung - Verschiedenes, Wünsche und Anträge
- Schlusswort des Vorsitzenden
Im Anschluss spricht Herr Prof. Dr. Tobias Just, IRE/BS Immobilienakademie, Universität Regensburg, zum Thema „Wohnungsmärkte spüren die Zinswende“.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen zur Einsichtnahme der Mitglieder und Vertreter ab dem 01.06.2023 in unseren Filialen aus.
Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge noch mindestens eine Woche vor der Vertreterversammlung den Vertretern bekanntgemacht werden können.
*Selbstverständlich bleibt es der Versammlung vorbehalten, weitere Vorschläge für die Wahl des Aufsichtsrates einzubringen. In diesem Falle bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Vorstand, um das Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezüglich der Sachkunde und der persönlichen Zuverlässigkeit, vorab übermitteln zu können.