Tagesordnung der ordentlichen Vertreterversammlung am 11. Juli 2022

Regensburg, 22.06.2022

Tagesordnung der ordentlichen Vertreterversammlung 2022 der Raiffeisenbank Regensburg-Wenzenbach eG am Montag, 11.07.2022 um 19:00 Uhr im AURELIUM, Am Anger 1, 93138 Lappersdorf.

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2021, Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 nebst dem Lagebericht und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung.
  3. Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts.
  4. Beschlussfassung über die
    a. Verwendung des Jahresüberschusses 2021
    b. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    c. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  5. Wahlen zum Aufsichtsrat*
    Herr Thomas Rödl und Herr Franz Kröninger scheiden turnusgemäß als
    Aufsichtsratsmitglied aus. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Versammlung die Wiederwahl. Vorstellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder, Frau Silvia Klein und Frau Monika Karsch.
  6. Festlegung der Kredithöchstgrenze gemäß § 49 Genossenschaftsgesetz
  7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
  8. Schlusswort des Vorsitzenden

Grußwort und Ehrung von Aufsichtsräten durch Herrn Gregor Scheller, Verbandspräsident und Vorstandsvorsitzender Genossenschaftsverband Bayern e.V.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen zur Einsichtnahme der Mitglieder und Vertreter ab dem 27.06.2022 in unseren Filialen aus.

Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge noch mindestens eine Woche vor der Vertreterversammlung den Vertretern bekanntgemacht werden können.


*Selbstverständlich bleibt es der Versammlung vorbehalten, weitere Vorschläge für die Wahl des Aufsichtsrates einzubringen. In diesem Falle bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Vorstand, um das Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezüglich der Sachkunde und der persönlichen Zuverlässigkeit, vorab übermitteln zu können.