Tagesordnung

Vertreterversammlung am 04.06.2018

Regensburg, 18.05.2018

Tagesordnung der ordentlichen Vertreterversammlung 2018 der Raiffeisenbank Regensburg-Wenzenbach eG am Montag, 04.06.2018, um 19:00 Uhr in der Continentalarena, Franz-Josef-Strauß-Allee 22, 93053 Regensburg.

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2017, Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 nebst dem Lagebericht und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses
3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung. Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts
4.

Beschlussfassung über die

a.    Feststellung des Jahresabschlusses 2017
b.    Verwendung des Jahresüberschusses
c.     Entlastung des Vorstandes
d.    Entlastung des Aufsichtsrates

5. Satzungsänderungen
6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Satzungsgemäß scheiden die Herren Rainer Glombig** und Dietmar Weigert als Aufsichtsratsmitglied aus. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Versammlung die Wiederwahl*

7. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen aus der Versammlung
8. Schlusswort des Vorsitzenden

Im Anschluss spricht Herr Norbert Faller, Senior Portfoliomanager Aktien der Union Investment zum Thema: "Fondsmanager hautnah – Herausforderungen für Anleger und Sparer im aktuellen Umfeld".

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen zur Einsichtnahme der Mitglieder und Vertreter in unseren Filialen aus.

Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge noch mindestens eine Woche vor der Vertreterversammlung den Vertretern bekanntgemacht werden können.

 

* Selbstverständlich bleibt es der Versammlung vorbehalten, weitere Vorschläge für die Wahl des Aufsichtsrates einzubringen. In diesem Falle bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Vorstand, um das Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezüglich der Sachkunde und der persönlichen Zuverlässigkeit, vorab übermitteln zu können.

** Im Punkt 5 Satzungsänderungen ist die Anhebung der Altersgrenze vom 65. Lebensjahr auf das 68. Lebensjahr vorgesehen. Im Falle der Wiederwahl wird Herr Glombig sein Amt erst mit Eintragung der geänderten Satzung im Genossenschaftsregister aufnehmen.